smart #3
Der aufregende smart #3.
Sportlich, stilsicher und faszinierend. Ein Elektro-SUV-Coupé, das bewegt und bewegt werden will. Ab sofort bestellbar!
Mit seinen markanten, klaren Linien macht der smart #3 viel Eindruck. Und wenig Wind, denn seine athletische Kurven verbessern die Aerodynamik, verringern den Luftwiderstand und erhöhen die Reichweite. Außerdem: Mit bis zu 30 Minuten Ladezeit sind Sie immer wieder schnell unterwegs. Und ganz sicher hin und weg.
smart #3: Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km (WLTP): 16,3 (Premium/25th Anniversary Edition), 16,8 (Pro+) , 17,2 (Pro), 17,6 (BRABUS/ Pulse); CO²-Emissionen kombiniert (während des Betriebs des PKW) in g/km (WLTP): 0; CO²-Klasse: A; elektrische Reichweite (WLTP) in km: 415 (BRABUS/ Pulse), 455 (Premium/25th Anniversary Edition), 435 (Pro+), 325 (Pro)*. Stand 25.04.2024. Tagesaktuelle Verbrauchswerte finden Sie unter bit.ly/3vZ62tC
#3
vollelektrischer SUV von smart
Konnektivität
halte dich vernetzt mit deinem smart #3
Bis zu 455 km*
Reichweite
5
Sitze
* Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/
Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info
Fahrzeuge mit der Antriebsart Elektromotor sind befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
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